Erwerbstätigkeit und Familie in Bayern
Die Themen Familie und Erwerbstätigkeit werden meist aus der Perspektive der Förderung einer besseren Vereinbarkeit für Mütter betrachtet. Tatsächlich ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten Jahrzehnten gestiegen, während die Erwerbsbeteiligung von Vätern nahezu gleich geblieben ist. Ein bedeutender Faktor der Entwicklung der Arbeitsmärkte in den letzten Jahrzehnten ist die Zunahme der verschiedenen Formen von Teilzeitbeschäftigungen. Sie werden in Deutschland und Bayern vor allem von Frauen und darunter insbesondere von Müttern genutzt, um Familie und Erwerbstätigkeit zu vereinbaren.
Für die Abbildungen in dieser Rubrik werden Befragungsdaten der amtlichen Statistik (Mikrozensus) verwendet. Im Kontext von Familie und Erwerbstätigkeit ist es sinnvoll, zwischen Erwerbstätigkeit und aktiver, bzw. realisierter Erwerbstätigkeit zu unterscheiden. Als erwerbstätig werden alle Personen ab 15 Jahren bezeichnet, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer:innen einschließlich Soldat:innen), oder selbständig, freiberuflich oder als (unbezahlt) mithelfendes Familienmitglied tätig sind. Als Erwerbstätige werden sie auch dann bezeichnet, wenn sie vorübergehend beispielsweise wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht arbeiten. Beim Konzept der realisierten Erwerbstätigkeit hingegen, werden Erwerbstätige, die wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht gearbeitet haben, nicht mitberücksichtigt. Noch restriktiver ist das Konstrukt der aktiven Erwerbstätigkeit, dabei werden zusätzlich alle Erwerbstätigen, die wegen Krankheit, Urlaub oder Altersteilzeit in der Berichtswoche tatsächlich nicht gearbeitet haben, nicht mitgezählt. Erwerbslose und arbeitsuchende Personen zählen nicht zu den Erwerbstätigen.
Erläuterte Abbildungen zu Familie und Erwerbstätigkeit: