Eheschließungen und Scheidungen in Bayern
Gesellschaftlicher Wandel zeigt sich auch im veränderten Heiratsverhalten und bei der Ehestabilität. Im Vergleich der entsprechenden Kennzahlen über Jahrzehnte wird erkennbar, dass Männer und Frauen ihre erste Ehe später im Lebenslauf schließen und sich seltener nach kurzer Ehedauer, aber häufiger nach langer Ehedauer scheiden lassen. Gleichzeitig steigt der Anteil der Wiederverheiratungen. Punktuell wurden auch Gesetze geändert, die Eheschließung und -scheidung betreffen, zuletzt im Jahr 2017, als die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen wurde.
Für die Abbildungen zu diesem Thema werden Daten der Natürlichen Bevölkerungsbewegung verwendet. Diese stammen aus amtlichen Registern (Statistik der Eheschließungen) und enthalten Informationen zur Anzahl der Eheschließungen sowie zu Alter und Familienstand der Eheleute bei Eheschließung. Auch die Kennzahlen zu den Ehescheidungen basieren auf amtlichen Registerdaten (Statistik rechtskräftiger Urteile in Ehesachen). Die Bevölkerungszahlen, die z. B. für die Berechnung der Eheschließungen pro 1000 Einwohnerinnen und Einwohner verwendet werden, sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung. Ab dem Jahr 2018 beinhalten die Daten auch die Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts.