Familienerholung in Bayern

Ein gemeinsamer Familienurlaub ist nicht nur für die gesundheitliche Erholung von Bedeutung, sondern kann auch wesentlich zu einer Verbesserung des Familienklimas beitragen und somit eine Grundlage zur Bewältigung des Familienalltages schaffen. Denn nicht zuletzt ist ein gelingender Familienalltag ein wichtiger Faktor für das gesunde Aufwachsen in der Familie und die Förderung der kindlichen Entwicklung durch die Eltern.

Bei der Wahrnehmung ihrer Erziehungsverantwortung sollen Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte durch Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe unterstützt werden. Zu den Leistungen zur allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie gemäß § 16 SGB VIII gehören neben Angeboten der Familienbildung und der allgemeinen Beratung zu Erziehungs- und Familienfragen auch Angebote der Familienfreizeit bzw. Familienerholung. Die Gesamtverantwortung für die allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie obliegt den Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe. Die Leistungen werden aufgrund des Subsidiaritätsprinzips meist durch freie Träger erbracht. Diese betreiben Familienferienstätten mit dem Ziel, Eltern und Kindern einen gemeinsamen Urlaub zu ermöglichen. Die Angebote der Einrichtungen der Familienerholung richten sich grundsätzlich an alle Familien; insbesondere sollen auch Familien in belastenden Lebenslagen davon profitieren. Die Gestaltung der Familienerholung soll sich an den Bedürfnissen und Interessen von Eltern und Kindern orientieren und schließt Angebote der Eltern- und Familienbildung mit ein. Um Familien, die sich aus finanziellen Gründen keinen gemeinsamen Urlaub leisten könnten, einen Aufenthalt in einer Familienferienstätte zu ermöglichen, gewährt der Freistaat Bayern Zuwendungen für die Familienerholung aus Haushaltsmitteln des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Familien können unter bestimmten Voraussetzungen eine finanzielle Förderung in Anspruch nehmen.

Zielsetzung des Projektes ist es, die Potentiale einer systematischen Verankerung der Familienerholung im Rahmen der allgemeinen Förderung der Erziehung in der Familie (§ 16 SGB VIII) aufzuzeigen. Die Potentiale werden sowohl für die Teilnehmer*innen als auch die institutionellen Vertretungen herausgearbeitet. Es wird erhoben, wie die Familienerholung organisatorisch verankert ist und welche Ansatzpunkte für eine verstärkte Nutzung existieren.

Für die Erschließung der Potentiale der Familienerholung werden in einem ersten Schritt literaturgestützt Effekte recherchiert und geeignete Praxisbeispiele für eine systematische Verankerung identifiziert. Anschließend werden qualitative Expert*innen-Interviews zu Praxisbeispielen aus dem gesamten Bundesgebiet durchgeführt und analysiert. Hierbei stehen neben der strukturellen Verankerung die Potentiale für die Teilnehmer*innen und die institutionellen Vertretungen im Fokus. Abschließend wird die Situation in Bayern umfassend durch eine quantitative Befragung der bayerischen Jugendämter erhoben.

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Bild: Colourbox

Teaser Familienerholung
Projektinfo

Das Projekt wird durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales gefördert

Laufzeit: 07/2020 bis 12/2024

Projektteam: Paul Löwe (Projektleitung), Pauline Kleinschlömer