Beratung und Begleitung im Kontext häuslicher Gewalt und Stalking: ifb-Fortbildungsmodule für Fachkräfte

Mit der Einführung des Gewaltschutzgesetzes, das am 1.1.2002 in Kraft getreten ist, verbindet der Gesetzgeber das Ziel, die rechtliche Situation von Betroffenen von Gewalt zu verbessern. Das Bundesministerium der Justiz beauftragte das ifb mit einer breit angelegten Begleitforschung, die Anfang 2005 abgeschlossen wurde.

Gegenstand des Projekts

Im Rahmen der Begleitforschung wurden mehr als 2.400 Gerichtsakten von Gewaltschutzverfahren ausgewertet. Anhand von qualitativen Interviews sowie standardisierter Befragungen wurden die Erfahrungen von Fachkräften aller Professionen, die mit entsprechenden Fällen befasst sind, einbezogen. Zudem wurden Opfer von Gewalt sowie Antragsgegner(innen) detailliert zum Umgang mit ihrer Situation unter der neuen Gesetzgebung befragt. Die drei Datenquellen zeigen deutlich, in welchen Zusammenhängen die neue Gesetzgebung erfolgreich umgesetzt wurde. Sie legen aber auch offen, in welchen Fällen und Kontexten das Gesetz noch unzureichend umgesetzt oder missverstanden wird. Damit bieten die Daten eine ideale Grundlage für die Entwicklung praxisnaher Fortbildungsmodule für Fachkräfte, die mit Fällen häuslicher Gewalt und Stalking befasst sind, und die vorhandenen gesetzlichen Möglichkeiten adäquat ausschöpfen möchten.

Ein interdisziplinäres Team (Jura, Erwachsenenbildung/Soziale Arbeit, Psychologie/Psychotherapie) von Forscherinnen, die bereits an der Evaluation des Gewaltschutzgesetzes mitgearbeitet haben, entwickelte ein Fortbildungskonzept für Mitarbeiter(innen) aus der Opferberatung, Vertreter(innen) juristischer Professionen und andere Fachkräfte im Bereich Gewaltschutz, die sich im Rahmen eines Workshops oder Vortrags über die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung weiterbilden möchten. Ausgehend von einer breiten empirischen Basis wurden Beispiele für die adäquate Umsetzung der Gesetzgebung im Sinne eines Best-Practice zusammengestellt. Zudem wurden verbreitete Kenntnislücken über die Anwendung der neuen Gesetzgebung oder eine unzureichende Umsetzung identifiziert und aufbereitet. Zielgruppe sind dabei in erster Linie Fachkräfte, die sich bereits mit der neuen Gesetzgebung auseinandergesetzt haben und daran interessiert sind, ihre Praxis weiter zu optimieren.

Ein Schwerpunkt liegt auf dem Bereich der interinstitutionellen Kooperation und Vernetzung, dem bei der Bearbeitung häuslicher Gewalt eine Schlüsselstellung zukommt. Entsprechend werden auch Workshops für "Runde Tische" gegen häusliche Gewalt angeboten.nach oben

Frau Geschlossene Augen
Projektinfo

Das Projekt wurde gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen.

Laufzeit: April 2005 bis Juli 2005: Erarbeitung der Inhalte; aktuell: Durchführung von Vorträgen und Workshops

Kontakt: Dr. Ruth Limmer und Melanie Mengel