Elternbefragung zum Betreuungsgeld

Das Gesetz zur Einführung eines Betreuungsgeldes ist am 1. August 2013 in Kraft getreten. Seitdem wurde das Betreuungsgeld für ab dem 1. August 2012 geborene Kinder für maximal 22 Monate bezahlt und konnte grundsätzlich vom 15. Lebensmonat des Kindes bis zum Ende des 36. Lebensmonats bezogen werden. Anspruchsvoraussetzung war unter anderem, dass keine öffentlich geförderte Kindertagesbetreuung in Anspruch genommen wurde. Das Betreuungsgeld sollte diejenigen Eltern unterstützen, welche die Betreuung ihres ein- oder zweijährigen Kindes selbst übernehmen oder familiär bzw. im privaten Umfeld organisieren wollten. Das Betreuungsgeld betrug bis zum 31. Juli 2014 monatlich 100 € und danach 150 €. Am 21. Juli 2015 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass die Gesetzgebungskompetenz für das Betreuungsgeld nicht beim Bund, sondern bei den Ländern, liege. Die Bayerische Staatsregierung will das Betreuungsgeld als Landesleistung fortführen. Der Ministerrat hat am 24. November 2015 den Entwurf eines Bayerischen Betreuungsgeldgesetzes beschlossen und dem Landtag zugeleitet. Der Gesetzentwurf sieht einen nahtlosen Übergang von der Bundes- zur Landesleistung vor: Betreuungsgeld soll Eltern, die die Anspruchsvoraussetzungen erfüllen, auch rückwirkend bis längstens 1. Januar 2015 bewilligt und ausgezahlt werden.

Zielsetzung und methodisches Vorgehen

Die Elternbefragung zum Betreuungsgeld im Auftrag des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration sollte die Motive von Eltern in Bayern erfassen, die das Betreuungsgeld für ihr zwischen dem 1. August 2012 und dem 31. Dezember 2012 geborenes Kind in Anspruch nahmen bzw. die Gründe für die Nutzung einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung aufzeigen.

Um eine möglichst hohe Rücklaufquote zu erzielen, wurde ein Methodenmix angewandt, d.h. die zu befragenden Familien hatten die Möglichkeit, einen Fragebogen entweder in schriftlicher Form oder als Online-Fragebogen im Internet auszufüllen. Die Datenerhebung fand im Zeitraum vom 29. April bis 5. Juni 2015 statt, insgesamt wurden so 4.897 Eltern befragt. Mit der Auswahl dieser Eltern für die Befragung wurde sichergestellt, dass die Familien zum Befragungszeitraum bereits mindestens 14 Monate einen Anspruch auf Betreuungsgeld bzw. auf eine öffentlich geförderte Kinderbetreuung hatten. Insbesondere können dadurch auch Eltern betrachtet werden, die einen Betreuungsgeldbezug aufgrund der Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kinderbetreuung bereits beendet haben.

Ausgewählte Ergebnisse

Um verschiedene Einstellungen zum Betreuungsgeld zu erfassen, konnten die befragten Eltern insgesamt acht Meinungen dazu bewerten.

Am häufigsten stimmten Eltern dem Statement zu, dass es richtig sei, in den ersten Lebensjahren des Kindes sowohl Krippenplätze zu fördern wie auch das Betreuungsgeld zu leisten. Am seltensten wurde die Meinung vertreten, dass das Betreuungsgeld Mütter vom Arbeitsmarkt fernhalte.

Die Einstellungen zum Betreuungsgeld variieren stark zwischen Eltern, die planten den gesamten Bezugszeitraum von 22 Monaten auszuschöpfen, und Eltern, die nie Betreuungsgeld bezogen haben. Frühere Betreuungsgeldbezieher, die zum Zeitpunkt der Befragung den Bezug i.d.R. aufgrund der Inanspruchnahme einer öffentlich geförderten Kinderbetreuungseinrichtung bzw. Kindertagespflege vorzeitig beendet hatten nehmen eine mittlere Stellung ein. So bestätigten fast drei Viertel der Eltern mit Betreuungsgeldbezug, dass das Betreuungsgeld eine Anerkennung der Erziehungsleistung ist, aber weniger als ein Fünftel der Eltern ohne Betreuungsgeldbezug stimmten hier zu. Dass das Geld, welches für das Betreuungsgeld ausgegeben wird, besser in die Kinderbetreuung investiert werden sollte, befürworteten mehr als drei Viertel der Eltern ohne Betreuungsgeldbezug und nur knapp 15 % der Eltern mit Betreuungsgeldbezug.

Die Ergebnisse der Elternbefragung zeigen also eindrücklich, wie unterschiedlich die Meinungen zum Betreuungsgeld in Bayern zwischen diesen beiden Gruppen sind. Einig sind sich die befragten Eltern was die Höhe des Betreuungsgeldes angeht: Knapp die Hälfte aller befragten Eltern – unabhängig von Betreuungsgeldbezug, Bildung oder Erwerbstätigkeit – stimmten zu, dass die Höhe des Betreuungsgeldes viel zu niedrig bemessen sei.

Abb Betreuungsgeld

Einstellungen zum Betreuungsgeld nach Betreuungsgeldbezug: Anteil der Eltern, die (voll und ganz oder eher) zustimmen (in %). Quelle: Elternbefragung zum Betreuungsgeld 2015nach oben
Projektinfo

Gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration

Laufzeit: 06/2014 bis 12/2015

Dipl.-Soz. Ursula Adam, Prof. Dr. Henriette Engelhardt-Wölfler, Dipl.-Soz. Harald Rost
 

Veröffentlichungen

Adam, Ursula/Rost, Harald: Ergebnisbericht über eine Elternbefragung zum Betreuungsgeld. Bamberg: Staatsinstitut für Familienforschung, ifb-Materialien 2-2016.