Evaluation des Gewaltschutzgesetzes

Das Gesetz zur Verbesserung des zivilgerichtlichen Schutzes bei Gewalttaten und Nachstellungen sowie zur Erleichterung der Überlassung der Ehewohnung bei Trennung trat zum 1.1.2002 in Kraft. Seine Auswirkungen sollen durch eine zeitnahe Begleitforschung evaluiert werden.

Gegenstand des Projektes

Durch diese Untersuchung soll ein Überblick über die Bewährung der Gesetze und die Erfahrungen der Praxis mit den Neuregelungen gewonnen werden. Zielsetzung des Forschungsvorhabens ist demnach nicht nur die Untersuchung der Veränderungen des § 1361 b BGB, sondern auch die Wirksamkeit der neuen Regelungen zum Gewaltschutz insgesamt, die auch Lebenspartnerschaften und andere Haushalte einschließen. Dabei werden sowohl Unterschiede in der Rechtsprechung zwischen alter und neuer Regelung des § 1361 b BGB untersucht, als auch Unterschiede zwischen den Regelungen (z.B. Lebenspartnerschaftsgesetz und § 1361 b BGB).

Dabei werden Grundinformationen zur aktuellen Rechtspraxis erhoben, wie z.B.: Anzahl und Umfang der Verfahren, Beschreibung der Antragsteller und Antragsgegner und deren Lebenssituation. Einen weiteren Schwerpunkt dieser Analyse bildet die Begründung des Antrages auf Wohnungszuweisung, Wegweisung etc.

Ziel ist es, den gesamten Verfahrensverlauf zu dokumentieren und den Interpretationsrahmen der Gerichte zu eruieren. Gibt es beispielsweise Unterschiede zwischen Entscheidungen, in denen Kinder mit betroffen sind, im Vergleich zu solchen Verfahren die nur (Paar-)Beziehungs-/Partnerschaftskonflikte betreffen? Welche weiteren Einflussfaktoren können für die Entscheidung herangezogen werden.

Methodisches Vorgehen

Aktenanalyse:
Die Erhebung soll anhand einer Analyse von einschlägigen Gerichtsakten sowie der Befragung von Experten und einer ergänzenden Befragung von Betroffenen durchgeführt werden. In die Gerichtsaktenanalyse werden Anträge der Antragsteller, Erwiderungen der Antragsgegner sowie Beschlussprotokolle bei ca. 150 Amtsgerichten in 6 ausgewählten Bundesländern einbezogen.

Expertenbefagung:
Zusätzlich werden alle am Verfahren beteiligten oder in anderer Weise mit entsprechenden Gewalttaten befassten Expertengruppen befragt.

Betroffenenbefragung:
Den dritten Baustein dieser Untersuchung wird eine Befragung der Betroffenen sowie der Antragsgegner(innen) bilden. Einbezogen werden 250 von Gewalthandlungen betroffene Frauen und Männer sowie 100 Antragsgegner(innen).

Das ifb hat bereits bei der Untersuchung über die Zuweisung einer Ehewohnung (§ 1361 b BGB alte Fassung) bei Getrenntleben mitgewirkt. So wird es möglich sein, eine direkte Vergleichsanalyse durchzuführen.nach oben

Frau Geschlossene Augen
Projektinfo

Auftraggeber: Bundesministerium der Justiz

Laufzeit: 11/2002 bis 2/2004

Projektleitung: Dr. Marina Rupp

Projektbearbeitung: Dr. Ruth Limmer, Dipl.-Psych. Rotraut Oberndorfer, Ass. Anja Grosa, Dipl.-Päd. Melanie Mengel

Veröffentlichungen (Auswahl)

Marina Rupp (Hg.): Das Gewaltschutzgesetz aus der Perspektive verschiedener Professionen. Ergebnisse einer Expertenbefragung. Bamberg: Staatsinstitut für Familienforschung, ifb-Materialien 5-2005.