Wege aus der häuslichen Gewalt

Ziel dieses Modellversuchs ist die Verbesserung der Beratungssituation von Opfern häuslicher Gewalt durch die Unterstützung vorhandener Beratungseinrichtungen. Für die Dauer von 16 Monaten wird dazu in bestehenden Beratungseinrichtungen die Beratungskapazität für Fragen im Zusammenhang mit dem Gewaltschutzgesetz aufgestockt.

Gegenstand des Projektes

Dieses Projekt dient der wissenschaftlichen Begleitung und Auswertung eines Modellversuchs, den das Bayerische Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen durchführt. Da Frauenhäuser über besondere Erfahrung und fachliche Qualifikation (z.B. in Sicherheitsfragen) für die Beratung von Opfern häuslicher Gewalt verfügen und bereits ambulante Beratung anbieten, sind sie als Projektträger besonders geeignet. Im Rahmen des Modellprojekts sollen zudem fachliche, organisatorische und finanzielle Rahmenbedingungen im Zusammenhang mit der Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz geklärt werden.

Die wissenschaftliche Begleitung des Modellprojekts bezieht sich zunächst auf die Fragestellung, welcher Bedarf durch die Beratungsstelle auf welche Art und Weise gedeckt wird. Weitergehendes Ziel ist die Entwicklung von Leitlinien für einen effektiven Schutz von Betroffenen in Form einer Handreichung für Beratungseinrichtungen, Polizei und Justiz.

Teilprojekt 1: Wissenschaftliche Begleitung des Modellprojektes

Im Rahmen des Modellprojekts werden die Personalkapazitäten in externen Beratungsstellen von sechs bayerischen Frauenhäusern zeitlich befristet aufgestockt. Diese Beratungsstellen und das jeweils zugehörige Frauenhaus werden in die wissenschaftliche Begleitung einbezogen, zwei bis drei weitere bayerische Frauenhäuser nehmen als kleine Vergleichsgruppe an der Studie teil. Die wissenschaftliche Begleitung umfasst eine umfangreiche Datenerhebung, die quantitative und qualitative Elemente verbindet.

Erfassung des Beratungsanfalls in allen bayerischen Frauenhäusern und Notrufen:
Für die Laufzeit des Projekts wird an allen bayerischen Frauenhäusern und Notrufen (letztere fakultativ) eine einfache Statistik über (ambulante) Beratungen geführt, um einen generellen quantitativen Überblick über das Beratungsgeschehen im Zusammenhang mit dem GewSchG zu erhalten.

Erfassung der Arbeit der Beratungsstellen durch einen Erhebungsbogen:
Um Umfang und inhaltliche Aspekte der geleisteten Beratungstätigkeit darzulegen, wird die Arbeit der Beratungsstellen dokumentiert. Hierzu wird jede qualifizierte ambulante Beratung nach dem Gewaltschutzgesetz mit Hilfe eines standardisierten und differenzierten Instruments erfasst. Erhoben werden zum einen Merkmale der beratenen Opfer von Gewalt und der Gewaltbeziehung, zum anderen Merkmale der Beratung. Neben inhaltlichen Aspekten sind dies auch organisatorische und prozessuale Charakteristika. Die Erhebung erfolgt während der gesamten Projektlaufzeit.

Erfassung der strukturellen Rahmenbedingungen:
Nachdem in den einzelnen Modellstandorten teilweise sehr unterschiedliche Rahmenbedingungen zu berücksichtigen sind, sollen diese Besonderheiten entsprechend dokumentiert und in der Auswertung des Projekts berücksichtigt werden. Basis für diese Deskriptionen sind u.a. die Sachstands- und Jahresberichte der entsprechenden Frauenhäuser.

Qualitative Befragungen:
Ergänzend zu den standardisierten Erhebungen ist es notwendig, die Arbeit der Modellberatungsstellen aus unterschiedlichen Perspektiven qualitativ zu bewerten. Hierzu werden leitfadenbasierte Interviews mit verschiedenen Beteiligten bzw. Experten durchgeführt.

Auswertung, Feedback und Dokumentation:
Die aus den verschiedenen Quellen erzielten Erkenntnisse werden in Besprechungsrunden an alle beteiligten Stellen zurückgegeben, so dass ggfs. weitere Verbesserungsschritte unternommen werden können, und zwar sowohl hinsichtlich der Kooperation wie auch hinsichtlich der konkreten Gestaltung des Beratungsangebotes.

Teilprojekt 2: Entwicklung einer Handreichung für die Beratungspraxis

Aus den bisherigen Arbeiten im Themengebiet ergeben sich zwei grundlegende Erkenntnisse: Erstens ist das Gewaltschutzgesetz sehr komplex und stellt damit hohe Anforderungen an die Beratung. Zweitens sind durch den Beratungsanlass selbst, d.h. seiner Problematik und seiner Dynamik, spezielle Bedingungen vorgegeben, denen im Interesse der Betroffenen Rechnung getragen werden muss. Beispielsweise erfordert es oftmals eine längere Zeit und mehrere Anläufe, ehe sich Betroffene aus einer Gewaltbeziehung lösen können. Daher hat sich das Modellprojekt als zweiten Arbeitsschritt zum Ziel gesetzt, eine Handreichung für die Fachberatung von Opfern häuslicher Gewalt und Nachstellungen sowie alle weiteren beteiligten Professionen in diesem Kontext zu entwickeln.

Die Handreichung gliedert sich wie folgt: Alle involvierten Professionen erhalten in einem ersten Teil grundlegende Informationen zur Problematik von häuslicher Gewalt und Nachstellungen sowie deren Folgen für Betroffene und die Gesellschaft. Ferner wird ein Überblick über die neuen gesetzlichen Regelungen gegeben, Aufbau und bewährte Arbeitsweisen von Kooperationsbündnissen beschrieben und es werden zentrale Entscheidungen vorgestellt, die bei der Entwicklung adäquater Fachberatungsangebote für Opfer zu berücksichtigen sind. In einem zweiten Teil werden vertiefende Informationen und Empfehlungen für die Arbeit von Fachberatungsstellen vorgestellt. Neben dem fachlichen Rahmen und den Bedarfen der Klient(inn)en wird auf zentrale Themen der Fachberatung eingegangen. Die Beratung im Kontext der veränderten Gesetzgebung wird vertiefend behandelt. Materialien zur Unterstützung der Beratungspraxis und der Arbeit von Bündnissen gegen Gewalt sind dem dritten Teil der Handreichung zu entnehmen. nach oben

Frau Geschlossene Augen
Projektinfo

Auftraggeber: Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen

Gesamtlaufzeit: 9/2003 bis 12/2005

Projektleitung: Dr. Marina Rupp

Projektbearbeitung:
Teilprojekt 1: Begleitung des Modellprojektes: Dr. Adelheid Smolka
Teilprojekt 2: Entwicklung der Handreichung: Dr. Ruth Limmer, Dipl.-Päd. Melanie Mengel