Familienpolitische Geldleistungen in Bayern
Die Familienpolitik in Deutschland erlebte in den letzten drei Jahrzehnten einen Paradigmenwechsel. Im Mittelpunkt familienpolitischer Reformen stehen seitdem Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit. Dies wird z. B. an der Einführung des Elterngeldes im Jahr 2007 erkennbar, das von einer bedarfsgeprüften Unterstützungsleistung zu einer statussichernden Einkommensersatzleistung reformiert wurde. Der Anteil der Väter, die Elterngeld beziehen, ist im Verlauf der vergangenen Jahre angestiegen, der Großteil von ihnen nimmt jedoch maximal zwei Monate Elterngeld in Anspruch – die sogenannten Vätermonate.
Für die Abbildungen zu diesem Thema werden Daten der Elterngeldstatistik, des Zentrum Bayern Familie und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales verwendet. Zu den hier abgebildeten familienpolitischen Geldleistungen, die nach verschiedenen Kriterien an Familien ausgezahlt werden, gehören: Universelle Leistungen, wie Kindergeld oder das Bayerische Familiengeld, bedarfsgeprüfte, wie die aus der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, und einkommensabhängige Geldleistungen, wie das Elterngeld.