Familienpolitik in Bayern
Die deutsche Familienpolitik erlebte in den letzten drei Jahrzehnten einen Paradigmenwechsel. Im Mittelpunkt der familienpolitischen Reformen standen dabei Fragen der Kinderbetreuung und der Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit.
Für die Abbildungen in dieser Rubrik werden Daten der Elterngeldstatistik, des Zentrum Bayern Familie und Soziales und des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales verwendet. Die familienpolitischen Leistungen sind zum einen öffentlich geförderte Kinderbetreuung für Kinder unterschiedlichen Alters: Kinderkrippen, Kindertagespflegeeinrichtungen, Kindergärten und Kinderhorte, zusammengefasst Kindertageseinrichtungen. Zum anderen gehören zu den familienpolitischen Leistungen Geldleistungen, die nach verschiedenen Kriterien an Familien ausgezahlt werden: Universelle Leistungen, wie Kindergeld oder das Bayerische Familiengeld, bedarfsgeprüfte, wie die aus der Landesstiftung „Hilfe für Mutter und Kind“, und einkommensabhängige Geldleistungen, wie das Elterngeld.
Erläuterte Abbildungen zu familienpolitischen Leistungen: