Erwerbstätigkeit von Eltern in Bayern

Wenn die Themen Familie und Erwerbstätigkeit gemeinsam genannt werden, stehen Vereinbarkeitsmöglichkeiten und -hindernisse meist nur für Mütter im Fokus. Tatsächlich ist die Erwerbsbeteiligung von Müttern in den letzten Jahrzehnten gestiegen, insbesondere die Erwerbstätigkeit in Teilzeit. Die Erwerbsbeteiligung von Vätern hat sich hingegen über die Zeit viel weniger verändert. Darüber hinaus zeigen die Daten weitere Unterschiede: beispielsweise arbeiten Mütter mit mehreren Kindern durchschnittlich deutlich weniger Stunden pro Woche als Frauen ohne Kinder bzw. Mütter mit einem Kind, Väter mit mehreren Kindern hingegen arbeiten pro Woche durchschnittlich mehr Stunden als Männer ohne Kinder bzw. Väter mit einem Kind.

Für die Abbildungen zu diesem Thema werden Befragungsdaten der amtlichen Statistik (Mikrozensus) verwendet. Im Kontext von Familie und Erwerbstätigkeit ist es sinnvoll, zwischen Erwerbstätigkeit sowie realisierter und aktiver Erwerbstätigkeit zu unterscheiden. Als erwerbstätig werden alle Personen ab 15 Jahren bezeichnet, die im Berichtszeitraum mindestens eine Stunde gegen Bezahlung gearbeitet haben bzw. in einem Arbeitsverhältnis stehen, oder selbständig, freiberuflich oder als (unbezahlt) mithelfendes Familienmitglied tätig sind. Als Erwerbstätige werden sie auch dann bezeichnet, wenn sie vorübergehend beispielsweise wegen Krankheit oder Elternzeit, nicht arbeiten. Bei der realisierten Erwerbstätigkeit hingegen, werden Erwerbstätige, die wegen Mutterschutz oder Elternzeit nicht gearbeitet haben, nicht mitberücksichtigt. Die aktive Erwerbstätigkeit schließt zusätzlich alle Erwerbstätigen aus, die wegen Krankheit, Urlaub oder Altersteilzeit in der Berichtswoche tatsächlich nicht gearbeitet haben. Erwerbslose und arbeitsuchende Personen zählen nicht zu den Erwerbstätigen.