Eheschließungen und Scheidungen in Bayern

Die Ehepaar-Familie ist in Bayern die am weitesten verbreitete Lebensform von Familien. Trotz langfristiger Veränderungstendenzen wächst der Großteil der Kinder in Haushalten mit verheirateten Eltern auf. Dennoch ist die Ehe einem gesellschaftlichen Wandel unterlegen, so heiraten Paare beispielsweise später im Lebenslauf und Ehen werden seltener nach kurzer Ehedauer, aber häufiger nach langer Ehedauer geschieden. Punktuell wurden auch Gesetze geändert, die Eheschließung und –scheidung betreffen, zuletzt im Jahr 2017 als die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare zugelassen wurde.

Für die Abbildungen in dieser Rubrik werden Daten der Natürlichen Bevölkerungsbewegung verwendet. Diesen Kennzahlen liegen Daten aus amtlichen Registern über Anzahl der Eheschließungen sowie Alter und Familienstand der Eheleute bei Eheschließung zu Grunde. Daraus wird dann beispielsweise das durchschnittliche Erstheiratsalter ermittelt. Seit 1. Oktober 2017 sind gleichgeschlechtliche Paare im Recht eine Ehe zu schließen, gemischtgeschlechtlichen Paaren gleichgestellt. Entsprechend schließen die Daten ab dem Jahr 2018 Ehen zwischen Personen gleichen Geschlechts ein. Auch die Kennzahlen zu den Ehescheidungen basieren auf amtlichen Registerdaten. Die Bevölkerungszahlen, die z.B. für die Berechnung der Eheschließungen pro 1000 Einwohner:innen verwendet werden, sind Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung.

Erläuterte Abbildungen zu Eheschließungen und Scheidungen:

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Glossar

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