Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales ist bemüht, seine Websites im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung - BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.ifb.bayern.de.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist vollständig mit den Anforderungen der BayDiV vereinbar.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 12.02.2025 erstellt und zuletzt am 18.02.2025 aktualisiert.
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.ifb.bayern.de aufgefallen? Dann melden Sie sich bitte bei uns per E-Mail an sekretariat@ifb.uni-bamberg.de
Sie erreichen uns auch per Post oder Telefon:
Staatsinstitut für Familienforschung an der Universität Bamberg
Heinrichsdamm 4
96047 Bamberg
Tel.: +49 951 96525 - 0
Fax: +49 951 96525 - 29
Durchsetzungsverfahren
Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens haben Sie die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Zum Antrag auf Prüfung der Anforderungen an die Barrierefreiheit gem. § 11 BayDiV
Kontaktdaten der Durchsetzungsstelle
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet: www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html